EuGH, 27.03.2014, Rs C-565/12
(Le Crédit Lyonnais SA/Fesih Kalhan)
Art 8 und 23 der RL 2008/48/EG des EP und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge:
Das französische Recht sieht vor, dass Darlehensgeber, die die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers nicht ordnungsgemäß geprüft haben, ihren Anspruch auf die vereinbarten Zinsen verlieren. Statt dessen können sie Zinsen zum gesetzlichen Satz verlangen, die um fünf Punkte zu erhöhen sind, wenn der Darlehensnehmer seine Schuld nicht innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem eine vollstreckbare E vorliegt, vollständig beglichen hat.