d) Art 39 EG (früher Art 48 EG-V):
EuGH 14. 9. 1999, Rs C-391/97 (Frans Gschwind/Finanzamt Aachen)
In Deutschland können Gebietsfremde nicht in den Genuß der Regelung kommen, wonach die Einkommen verheirateter und nicht dauernd getrennt lebender unbeschränkt Steuerpflichtiger zusammengerechnet und dann so besteuert werden, als ob sie von jedem der beiden Ehepartner zur Hälfte erzielt worden wären.