a) §§ 4 und 5 der am 18. März geschlossenen Rahmenvereinbarung von EGB-UNICE-CEEP über befristete Arbeitsverträge, die im Anh der RL 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 enthalten ist:
EuGH 15. 4. 2008, Rs C-268/06 (Impact)
Die ggst RL wurde in Irland durch das Gesetz zum Schutz von AN bei befristeter Beschäftigung umgesetzt, das am 14. Juli 2003 in Kraft trat. Irische Ministerien beschäftigten Vertragsbedienstete mit zeitlich befristeten Verträgen, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, jedoch über diesen hinaus fortdauerten.