Art 18 EG; Art 10 der VO EWG (Nr) 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Art 1 der RL 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht:
EuGH 11. 12. 2007, Rs C-291/05 (R.N.G.Eind)
Der Kl, ein nl Staatsangehöriger, zog nach GB, wo er kurz darauf auch seine 11-jährige Tochter, die aus Surinam kam, in seinen Haushalt aufnahm. Nach seiner Rückkehr nach den Niederlanden lebte er von der Sozialhilfe. Da er keiner Arbeit nachging, wurde seiner Tochter keine Aufenthaltserlaubnis erteilt.