vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 2 BPGG

ARD 5193/7/2001 Heft 5193 v. 20.2.2001

( § 4 Abs 2 BPGG ) Wenn einem Pflegebedürftigen noch zielgerichtete Bewegungen (auch nur einer Hand) mit funktioneller Umsetzung möglich sind, liegt keine praktische Bewegungsunfähigkeit und auch kein dieser gleich zu achtender Zustand iSd § 4 Abs 2 Stufe 7 BPGG vor. Ein „Augenzwinkern“ als muskulärer Reiz des Pflegebedürftigen, der ein elektrisches Signal im Pflegezimmer auslöst, steht dem Zuspruch eines Pflegegeldes der Stufe 7 aber nicht entgegen, weil es richtigerweise auf zielgerichtete Bewegungen der 4 Extremitäten ankommt. OGH 05.09.2000, 10 Ob S 231/00v .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte