( § 40 AlVG, § 40 Stmk. KAG ) Ist ein Arbeitsloser während eines Krankenhausaufenthaltes (mangels Bezugs von Arbeitslosengeld) nicht krankenversichert, wird er allein aus diesem Grund für die Kosten der Krankenanstalt zahlungspflichtig.
( § 40 AlVG, § 40 Stmk. KAG ) Ist ein Arbeitsloser während eines Krankenhausaufenthaltes (mangels Bezugs von Arbeitslosengeld) nicht krankenversichert, wird er allein aus diesem Grund für die Kosten der Krankenanstalt zahlungspflichtig.