Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten
EU-Zinsenrichtlinie / EU-Amtshilferichtlinie / OECD-Standard
Im Oktober 2014 haben die EU-Finanzminister politische Übereinstimmung zur Änderung der EU-Amtshilfe-Richtlinie, durch die der globale OECD-Standard zum automatischen Informationsaustausch bestimmter Bankdaten in EU-Recht übernommen werden soll, erreicht. Damit wird – entsprechend der Forderung der österreichischen Kredit- und Versicherungswirtschaft – auch eine Umsetzung der erweiterten EU-Zinsenrichtlinie hinfällig. Grundsätzlich beabsichtigt die EU, diese Regelungen EU-weit schon mit 2016 – dh Erfassung der Daten und 2017 Austausch zwischen den Behörden – anzuwenden. Im Rahmen des ECOFIN am 9.12.2014 hat sich Österreich dazu verpflichtet, Daten schon ab Oktober 2016 zu erheben und noch im September 2017 weiterzuleiten.