Art 10, 43, 49 und 86/1 EG und Art 1/1, 2/5+7+29, 23, der RL 2003/55/EG des EP und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt:
EuGH 17. 7. 2008, Rs C-347/06 (ASM Brescia SpA/Commune di Rodengo Saiano)
Die bekl italienische Gemeinde hatte der Kl 1984 die Konzession für die Erdgasversorgung bis zum Jahresende 2029 erteilt. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. Juli 2005 wurde jedoch - entsprechend dem Gesetzeserlass zur Umsetzung der RL 98/30/EG - der vorzeitige Ablauf dieser Konzession zum Jahresende 2005 verfügt und eine Erstattung der auf knapp 1 Mio € geschätzten Restwertabschreibung zuerkannt. Zwei weitere Gesetzeserlässe verlängerten die Auslaufszeit um jeweils zwei weitere Jahre.