Prospekt-Verordnung
Die neuen ab Mitte 2019 anzuwendenden Bestimmungen der Prospekt-Verordnung enthalten unter anderem folgende Eckpunkte:
ProspektpflichtschwelleDiese Schwelle ist mitgliedstaatlich zwischen 1 Mio und 8 Mio Euro (vorher 5 Mio Euro) festzusetzen. Für Angebote unterhalb dieser Schwelle besteht jedenfalls keine Prospektpflicht.