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3. Kapitalmarktrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2017, 733 Heft 11 v. 15.11.2017

Prospekt-Verordnung

Die neuen ab Mitte 2019 anzuwendenden Bestimmungen der Prospekt-Verordnung enthalten unter anderem folgende Eckpunkte:

Prospektpflichtschwelle

Diese Schwelle ist mitgliedstaatlich zwischen 1 Mio und 8 Mio Euro (vorher 5 Mio Euro) festzusetzen. Für Angebote unterhalb dieser Schwelle besteht jedenfalls keine Prospektpflicht.

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