( § 3 AVRAG, RL 77/187/EWG ) Das Urteil des ASG Wien 4. 5. 2000, 18 Cga 107/99g, ARD 5222/5/2001, betreffend Betriebsübergang einer Tabaktrafik trotz Fehlens eines Übertragungsaktes und einer kurzfristigen Unterbrechung der Verkaufstätigkeit, wurde bestätigt. OLG Wien 05.06.2002, 8 Ra 164/02z, Revision zulässig.
Anm.: Bestätigt durch OGH 13. 11. 2002, 9 ObA 232/02m, ARD 5443/3/2003.