(§ 34 EStG) Die Berücksichtigung fiktiver Beträge (hier: fiktive Kosten, die der Steuerpflichtige für eine Wohnung in einer bestimmten Gegend aufwenden müsste) als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht, weil sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich nicht erwachsen sind (vgl. VwGH 9. 7. 1997, 93/13/0296, ARD 4880/18/97). VwGH 30.05.2001, 96/13/0052. (Beschwerde abgewiesen)