Art 81 EG; 3/3 der Leitlinien für die Berechnung von Geldbußen, die gem Art 23 Abs 2 Buchstabe e der VO (EG)Nr 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 verhängt werden (ABl C 210/06 ); Mitteilung der Kom über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl C 207/96 , 4) [geändert durch Mitteilung ABl C 45/02 , 3; nunmehr Mitteilung der Kom über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl C 298/06 )]: