a) Art 81 EG; KomMitteilung über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl C 207/96 , 4):
EuG 26. 4. 2007, verb Rs T-109/02 , T-118/02 , T-122/02 , T-125/02 , T-126/02 , T-128/02 , T-129/02 , T-132/02 und T-136/02 (Bolloré SA ua)
Mit E 2004/337 vom 20. Dezember 2001 (!) verhängte die Kom gegen zehn Hersteller von Selbstdurchschreibpapier Bußgelder. Das 11. Unternehmen, Sappi, das der Kom die entsprechenden Hinweise geliefert hatte, ging in Anwendung der Kronzeugenregelung straffrei aus.