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2. Freizügigkeit

RechtsprechungEuroparechtwbl 2011/53wbl 2011, 151 Heft 3 v. 14.3.2011

b) Art 12, 39 und 43 EG (jetzt Art 18, 45, 49 AEUV):

Griechenland gewährt beim Kauf einer ersten Liegenschaft zur Nutzung als Wohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer, wenn der Käufer seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland hat; ferner beim Kauf durch nicht in Griechenland ansässige Griechen, die während mindestens sechs Jahren im Ausland gearbeitet haben.

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