( § 2 Abs 3, § 28 EStG ) Ist durch die Tätigkeit einer Vermietungsgemeinschaft (GesBR) ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erst nach 26 Jahren erzielbar, kann dieser Zeitraum für die Liebhabereibeurteilung nicht mehr als überschaubar angesehen werden (vgl. VwGH 28. 3. 2000, 98/14/0217, ARD 5131/17/2000). VwGH 29.05.2001, 2001/14/0033. (Beschwerde abgewiesen)