( § 2, § 12 UStG ) Werden als Auftragnehmer (Studenten) bezeichnete Verkehrszähler von einem verkehrstechnischen Büro organisiert, für bestimmte Tage mit Zähl- und Auswertungsaufgaben unter Zurverfügungstellung der Zählutensilien seitens des Auftraggebers vorbereitet und wird für die Verkehrszähler bei einem Stundensatz von S 100,- pro Stunde und Ersatz der Fahrtkosten eine Unfallversicherung abgeschlossen, kann von einer Unternehmereigenschaft der Verkehrszähler nicht gesprochen werden. FLD f. Wien, NÖ, Bgld 06.04.2000, RV/37x-16/93. (Finanz-Journal 2001/124, Heft 4)