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§ 299 BAO

Steuerrechtliche EntscheidungenARD 5091/35/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 299 BAO ) Die Aufsichtsbehörde muss in der Bescheidbegründung, mit der ein Bescheid im Aufsichtsweg aufgehoben wird, das Vorliegen der den Behebungstatbeständen des § 299 BAO entsprechenden Voraussetzungen darlegen. VwGH 02.07.1998, 98/16/0105. (Bescheid aufgehoben)

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