(§ 27 Z 1 AngG) Die Urteile des ASG Wien 16. 5. 2000, 28 Cga 266/96h, ARD 5244/14/2001, und OLG Wien 21. 12. 2000, 10 Ra 275/00k, betreffend Nichtvorliegen eines groben Treueverstoßes eines Geschäftsführers, der bei einem ihn begünstigenden In-Sich-Geschäft mit der Gesellschaft zwar die Zustimmung des Vorstandes des Mehrheitsgesellschafters sowie jene des die Gesellschaft vertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden einholte, jedoch nicht nachforschte, ob dieser auch wie vorgeschrieben die Zustimmung der Minderheitsgesellschafter einholte, wurden bestätigt. OGH 07.06.2001, 9 Ob A 76/01v .