( § 255 ASVG ) Ein in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend als Elektromonteur tätiger Versicherter kann unter Bedachtnahme auf den ihm zustehenden Berufsschutz auf die Tätigkeit eines Fachmarktberaters im Elektrobereich verwiesen werden, da die handwerkliche Ausbildung und die dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein Anstellungs- und Ausübungskriterium des Verweisungsberufes bilden und diese qualifizierten Facharbeiter als Kunden- und Verkaufsberater in Groß- und Baumärkten auch tatsächlich Verwendung finden. Auch wenn es sich bei der Verweisungstätigkeit um eine Angestelltentätigkeit handelt, wird diese doch wesentlich vom erlernten Handwerksberuf mitbestimmt, so dass es zu keinem Verlust des Berufsschutzes kommt. OGH 19.03.2002, 10 ObS 72/02i.