(§ 255 Abs 2 ASVG) Sind nach der Regelung eines zwischenstaatlichen Abkommens oder überstaatlichen Rechts im Ausland erworbene Versicherungszeiten für die Frage, ob dem Versicherten Berufsschutz zukommt, zu berücksichtigen, dann ist die Frage, ob aufgrund der im Ausland ausgeübten Tätigkeit Berufsschutz erworben oder ein bereits zuvor bestandener Berufsschutz erhalten wurde, nach österreichischen Rechtsvorschriften zu prüfen. Geht es - wie im vorliegenden Fall - um die Frage, ob die Voraussetzungen für die Annahme eines angelernten Berufes iSd § 255 Abs 2 ASVG vorliegen, sind u.a. der genaue Inhalt der im Vertragsstaat verrichteten Tätigkeit, die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Dauer der notwendigen Anlernung und der Zeitpunkt, zu dem diese abgeschlossen war, zu erheben und zu überprüfen, ob diese Kenntnisse und Fähigkeiten jenen in einem österreichischen Lehrberuf gleichzuhalten sind. OGH 25.07.2000, 10 Ob S 177/00b . (