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§ 254 ASVG

SozialversicherungARD 5169/15/2000 Heft 5169 v. 17.11.2000

( § 254 ASVG ) Eine Operation ist dann nicht mehr zumutbar, wenn die Gesamtheilungsdauer inklusive Abheilung der Operationsfolgen 3 Monate überschreitet, darüber hinaus, wenn der Krankenhausaufenthalt mehr als 14 Tage dauert. LG Klagenfurt 16.09.1998, 32 Cgs 219/97. (ZAS Jud. 1/2000)

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