§ 240 ASVG
Die Begünstigung gemäß § 240 ASVG kann nur nach Wegfall von Pensionen nach dem ASVG, nicht jedoch nach Wegfall von Leistungen nach dem SonderunterstützungsG (SUG) angewendet werden.
OLG Wien, 26.11.1981, 35 R 179/81
§ 240 ASVG
Die Begünstigung gemäß § 240 ASVG kann nur nach Wegfall von Pensionen nach dem ASVG, nicht jedoch nach Wegfall von Leistungen nach dem SonderunterstützungsG (SUG) angewendet werden.
OLG Wien, 26.11.1981, 35 R 179/81