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§ 240 ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 273 Heft 9 und 10 v. 8.5.1982

§ 240 ASVG

Die Begünstigung gemäß § 240 ASVG kann nur nach Wegfall von Pensionen nach dem ASVG, nicht jedoch nach Wegfall von Leistungen nach dem SonderunterstützungsG (SUG) angewendet werden.

OLG Wien, 26.11.1981, 35 R 179/81

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