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§ 23, § 33 FinStrG

ARD 5209/20/2001 Heft 5209 v. 18.4.2001

( § 23, § 33 FinStrG ) Eine teilweise Hereinbringung hinterzogener Steuern durch eine Pfändung in Deutschland hat als teilweise Schadensgutmachung keinen Einfluss auf den strafbestimmenden Wertbetrag. OGH 12.12.2000, 14 Os 133, 138/00.

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