( § 23, § 33 FinStrG ) Eine teilweise Hereinbringung hinterzogener Steuern durch eine Pfändung in Deutschland hat als teilweise Schadensgutmachung keinen Einfluss auf den strafbestimmenden Wertbetrag. OGH 12.12.2000, 14 Os 133, 138/00.
( § 23, § 33 FinStrG ) Eine teilweise Hereinbringung hinterzogener Steuern durch eine Pfändung in Deutschland hat als teilweise Schadensgutmachung keinen Einfluss auf den strafbestimmenden Wertbetrag. OGH 12.12.2000, 14 Os 133, 138/00.