( § 1 UWG ) Die Verwendung der Domain „www.rechtsanwaelte.de “ stellt auch für eine Rechtsanwaltskanzlei eine unlautere Absatzbehinderung dar, weil die Verwendung des Gattungsbegriffes der Erzielung erhöhter Zugriffszahlen und damit einem Wettbewerbsvorteil dient.