https://doi.org/10.47782/oeba202207047301
Nachhaltige Immobilienkreditvergabe
Bis 20. Mai lief die Begutachtung für eine Verordnung gemäß § 23h BWG, mit der den Banken Kreditnehmer-basierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden. Die Bundessparte konnte durch intensive Bemühungen erreichen, dass die VO statt mit 1. Juli mit 1. August in Kraft tritt, um zumindest eine gewisse Vorbereitung zu ermöglichen.