https://doi.org/10.47782/oeba202212085901
Nachhaltige Immobilienkreditvergabe
Seit 1.8.2022 gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken kreditnehmerbasierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden: