( § 184 BAO ) Wird im Rahmen einer Vermögensdeckungsrechnung eines Steuerpflichtigen ungeachtet des Umstandes, dass in den Lebenshaltungskosten die Kfz-Kosten (und damit auch die Treibstoffkosten) für Dienstreisen erfasst sind, das zur Abdeckung aller anteiligen Kosten eines Kraftfahrzeuges pro gefahrenen Kilometer ausgezahlte, und damit Einnahmen darstellende Kilometergeld insbesondere um Treibstoffkosten gekürzt, ist eine Doppelerfassung der Kfz-Kosten nicht von der Hand zu weisen. VwGH 25.10.2000, 94/13/0148. (Bescheid aufgehoben)