(§ 175 NÖ LAbgO, § 227 BAO) Der in § 175 Niederösterreichische Landesabgabenordnung (NÖ LAbgO) vor Ausstellung eines Rückstandsausweises vorgesehenen Mahnung kommt kein Bescheidcharakter zu. Diese kann daher auch nicht angefochten werden. VwGH 15.05.2000, 95/17/0458. (Beschwerde abgewiesen)