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§ 16 Abs 1 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5106/29/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 16 Abs 1 EStG ) Aufwendungen eines Universitätsassistenten für ein an das Diplomstudium anschließendes Doktoratsstudium sind Kosten der Berufsausbildung und damit Kosten der Lebensführung und keine Werbungskosten. VwGH 27.07.1999, 94/14/0130. (Beschwerde abgewiesen)

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