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§ 144 Abs 3 ASVG

ARD 5253/15/2001 Heft 5253 v. 9.10.2001

(§ 144 Abs 3 ASVG) Selbst bei einem Asylierungsfall kann das Auftreten einer neuen Krankheit, die nun eine Krankenhausbehandlung erforderlich macht, die Behandlungsbedürftigkeit in einer Krankenanstalt rechtfertigen. Die Notwendigkeit einer Anstaltspflege wird aber auch dann bejaht werden müssen, wenn das Verhalten des Erkrankten dessen fortgesetzte Beobachtung erfordert. OLG Graz 29.04.1999, 7 Rs 40/99. (ZAS Jud. 1/2001)

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