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§ 140 Abs 8 BSVG

ARD 5287/16/2002 Heft 5287 v. 19.2.2002

( § 140 Abs 8 BSVG ) Wird ein BSVG-Pensionist durch die Umstände dazu gezwungen, seinen Betrieb zu veräußern, ist dies ebenso § 140 Abs 8 BSVG zu unterstellen wie der Fall, dass dem Ausgleichszulagenwerber die Liegenschaft gegen seinen Willen entzogen wird. Ist der Betrieb mit Schulden belastet, die den Wert der Liegenschaft erreichen, ist die Vereinbarung eines Ausgedinges nicht möglich und die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel, dass eine Ermittlung des Einkommens des bisherigen Eigentümers vorläufig zu unterbleiben hat, sind auch in einem solchen Fall erfüllt. OLG Wien 16.09.1999, 10 Rs 175/99. (ZAS Jud. 4/2001)

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