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§ 12 Abs 1 UStG

ARD 5235/38/2001 Heft 5235 v. 3.8.2001

( § 12 Abs 1 UStG ) Nur im unternehmerischen Bereich erbrachte Leistungen sind umsatzsteuerbar und nur die mit diesen Leistungen - unmittelbar - zusammenhängenden Vorsteuern gelten als für das Unternehmen ausgeführt und berechtigen iSd § 12 Abs 1 erster Satz UStG 1972 zum Vorsteuerabzug.

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