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§ 1295 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1982, 257 Heft 9 und 10 v. 8.5.1982

§ 1295 ABGB

„Durchgriff“ bei der juristischen Person; Produzentenhaftung: Ob bei Produzentenhaftung einer abhängigen ausländischen Tochtergesellschaft der Haftungsdurchgriff auf die (ausländische) Muttergesellschaft zulässig ist, bestimmt sich nach dem Personalstatut der Tochtergesellschaft. Zu den Durchgriffsvoraussetzungen nach englischem Recht.

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