Dieses Urteil wurde noch durch die Feststellung ergänzt, daß unter „Ableitung“ iS des Art 1/2/d der RL auch verschmutzte Dämpfe zu verstehen sind, die sich in die Gewässer niederschlagen.
EuGH 29. 9. 1999, Rs C-231/97 (A.M.L. van Rooij)
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