Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzung fest:
Deutschlands durch verspätete Umsetzung der RL 1999/94/EG des EP und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Pkw: