(§ 10 Abs 1 Wr. SHG) Ein auf den Namen des Sozialhilfeempfängers zugelassener Pkw (hier: Mercedes, im Wert von ca. S 168.000,-) stellt ein dem Sozialhilfeanspruch entgegenstehendes, verwertbares Vermögen dar. VwGH 24.10.2000, 2000/11/0062. (Berufung abgewiesen)