vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 108 StGB; §§ 37, 45, 59 und 61 KFG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1984, 155 Heft 5 und 6 v. 10.3.1984

StGB § 108, KFG § 37, KFG § 45, KFG § 59, KFG § 61

Die Verwendung eines Probefahrtkennzeichens außerhalb der Probefahrt verwirklicht den Tatbestand der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB nur, wenn das Fahrzeug nicht den Zulassungsvoraussetzungen nach § 37 Abs 2 KFG entspricht; diese Bedingung wird in der Regel nicht vorliegen, da auch für Probefahrten der Abschluß einer Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!