zum Außerkrafttreten vgl. § 4
§ 1.
Mit dieser Verordnung werden die im Ausmaß von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate angepassten Beträge gemäß § 33 Abs. 1a EStG 1988 für das Jahr 2027 kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2026
Gesetzesnummer
20013291
Dokumentnummer
NOR40280615
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