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§ 5 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2026

Wirksamkeitsbeginn

§ 5.

Dieser Heimarbeitstarif ist ab 1. April 2026 gültig.

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2026

Gesetzesnummer

20013278

Dokumentnummer

NOR40280516

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