Verbesserung der internen Information
§ 18.
Um die Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und das Potential an interessierten Bewerberinnen zu erhöhen, sollen alle Möglichkeiten des internen Informationsaustausches genutzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2025
Gesetzesnummer
20013036
Dokumentnummer
NOR40273149
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