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Artikel IV Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Artikel IV

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20013023

Dokumentnummer

NOR40272986

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