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ARTIKEL 23 Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2025

ARTIKEL 23

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch auf diplomatischem Wege übermittelten Notifikation darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Addis Abeba am 5. des Monats November 2020 in deutscher und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2025

Gesetzesnummer

20012996

Dokumentnummer

NOR40272411

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