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§ 2 Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker- und Masseurgewerbe zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Inhalt der Satzung

§ 2.

  1. 1. Der zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 2. Dezember 2024 abgeschlossene

Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)

wird zur Satzung erklärt.

  1. 2. Von der Satzungserklärung ausgenommen werden die §§ 1 bis 3 und 19 sowie der Anhang A.

Schlagworte

Fußpflegergewerbe, Verlautbarungsplattform

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2025

Gesetzesnummer

20012907

Dokumentnummer

NOR40270031

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