Inhalt der Satzung
§ 2.
- 1. Der zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure in der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 2. Dezember 2024 abgeschlossene
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge im Fußpfleger-, Kosmetiker und Masseurgewerbe (Stand 1. März 2025)
- beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 684/2024 hinterlegt und am 23. Dezember 2024 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
- 2. Von der Satzungserklärung ausgenommen werden die §§ 1 bis 3 und 19 sowie der Anhang A.
Schlagworte
Fußpflegergewerbe, Verlautbarungsplattform
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2025
Gesetzesnummer
20012907
Dokumentnummer
NOR40270031
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