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§ 7 Vergütungsverordnung 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.2024

zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 1

Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

§ 7.

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2024

Gesetzesnummer

20012753

Dokumentnummer

NOR40266668

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