zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 1
Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
§ 7.
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 19 500 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 6 500 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
04.12.2024
Gesetzesnummer
20012753
Dokumentnummer
NOR40266668
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