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§ 1 Stückgeldverordnung Paket Österreich 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

§ 1.

(1) Der mit der Zustellung von Paketen beschäftigte Mitarbeiter erhält als Abgeltung für die mit seinem Dienst verbundenen Erschwernisse ein Stückgeld.

(2) Das Stückgeld beträgt:

  1. für jedes erfolgreich zugestellte Paket0,15 EUR,
  1. das sind 0,00422 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)
  1. für jedes Paket mit erfolglosem Zustellversuch
  1. gemäß den Bestimmungen der AGB0,07 EUR,
  1. das sind 0,00211 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (Gehaltsansatz V/2 Österreichische Post AG)

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2024

Gesetzesnummer

20012733

Dokumentnummer

NOR40266285

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