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Anlage 1 RFV-BMK

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

Anlage 1

Anlage zu § 2

Die registerforschungstauglichen Register im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind:

Nr.

Register/Bezeichnung

bundesgesetzliche

Grundlage

Beschreibung

1.

Vorfallstatistik

§ 20 Abs. 1 UUG 2005

Betrifft die gemeldeten Vorfälle samt Ort, Datum, Art des Vorfalles und möglichen Ursachen in den Bereichen Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen, soweit sich diese Vorfälle im österreichischen Hoheitsgebiet ereignet haben.

2.

Fahrschuldatenbank

§ 114a KFG 1967

Umfasst Erteilung, Ausdehnung oder Entziehung einer Fahrschulbewilligung, Bestellung eines Fahrschulleiters, Bewilligung einer Standortverlegung, Erteilung, Ausdehnung oder Entziehung einer Fahrschullehrer- oder Fahrlehrerberechtigung sowie die Erfassung der Weiterbildung des Lehrpersonals.

3.

Gesamtdatenbestand

§ 7 Abs. 1 StVUSt-G

Im Gesamtdatenbestand werden alle Straßenverkehrs-unfälle mit Personenschäden erfasst, die sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auf österreichischem Staatsgebiet ereignen.

4.

Führerscheinregister

§ 16 FSG

Im FSR sind Daten zur Person, zum Antrag, zum Führerschein, zu rechtskräftigen Bestrafungen und weitere führerscheinbezogene Daten enthalten.

5.

Verkehrsunternehmensregister

§ 24a GütbefG; § 18a GelverkG; § 4a KflG;

Im Register werden die im Inland zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers und zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers (Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe und das mit Omnibussen betriebene Mietwagen-Gewerbe) zugelassenen Unternehmen, die Verkehrsleiter, die Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge und weitere unternehmensbezogene Daten erfasst.

6.

Berufskraftfahrerqualifikations-register

§ 19d GütbefG; § 14e GelverkG

Umfasst Fahrerqualifizierungs-nachweise (FQN) von Berufskraftfahrern.

7.

Fahrerlaubnis-Register

§ 156 Abs. 1 EisbG

Register dient der Erfassung aller ausgestellten, in ihren Einzelangaben aktualisierten, erneuerten, ausgesetzten, entzogenen oder als verloren, gestohlen oder zerstört gemeldeten Fahrerlaubnisse.

8.

Verzeichnis der Befähigungsausweise

§ 153 Abs. 1 SchFG

Verzeichnis der vom BMK ausgestellten Befähigungs-ausweise.

9.

Register für Unionsbefähigungszeugnisse

§ 138 Abs. 1 SchFG

Enthält die vom BMK ausgestellten Unionsbefähigungs-zeugnisse, Schifferdienstbücher, Bordbücher und gegebenenfalls auch die Urkunden, deren Gültigkeit verlängert wurde, die ausgesetzt oder entzogen oder die als verloren, gestohlen oder zerstört gemeldet wurden.

10.

Eichverzeichnis für Schiffseichungen

§ 93 Abs. 4 SchFG

Das Verzeichnis enthält eine Übersicht der in Österreich ausgestellten Eichscheine für Binnenschiffe.

     

Schlagworte

Fahrschullehrerberechtigung

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2024

Gesetzesnummer

20012681

Dokumentnummer

NOR40264939

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