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Artikel 1 Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (Bund – Länder)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.8.2024

Artikel 1

Zielsetzungen

Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch die rechtliche Etablierung, die Weiterentwicklung und die Nutzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (Transparenzportal) ein höchstmögliches Maß an Transparenz und effizientem Mitteleinsatz im Bereich von Förderungen aus öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu gewährleisten.

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2024

Gesetzesnummer

20012678

Dokumentnummer

NOR40264914

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)