Artikel 1
Zielsetzungen
Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch die rechtliche Etablierung, die Weiterentwicklung und die Nutzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (Transparenzportal) ein höchstmögliches Maß an Transparenz und effizientem Mitteleinsatz im Bereich von Förderungen aus öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2024
Gesetzesnummer
20012678
Dokumentnummer
NOR40264914
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