§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
- 1. in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 19,80 bis km 24,96 und
- 2. in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 24,99 bis km 19,83.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2024
Gesetzesnummer
20012677
Dokumentnummer
NOR40264909
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