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§ 2 Faserverbundtechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik über die in Abs. 2 und 3 angeführten beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1. FaserverbundtechnischeGrundlagenund Werkstofftechnik

Der Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik sind die Grundlagen der Faserverbundtechnik betreffend die eingesetzten Rohstoffen (zB Harze, Fasern, Härter), Additive, Kunststoffblockmaterialien und Kunststoffhalbzeuge (zB Platten, Rohre, Stangen, Glasmatten, Prepregs (preimpregnated fibers, vorimprägnierte Verstärkungsmaterialien)), die in der Faserverbundtechnik angewendeten Formen und Werkzeuge, die Kunststoffmaschinen für die Herstellung von Faserverbundprodukten sowie Veredelung und Nachbearbeitung der erzeugten Produkte samt dem Fachvokabular der Branche geläufig. Auch sind ihr neue Trends in der Faserverbundtechnik wie zB additive Verfahren oder Sondertechnologien bekannt.

Die Fachkraft übernimmt und identifiziert die in unterschiedlichen Lieferformen angelieferten Rohstoffe, Additive, Kunststoffblockmaterialien und Kunststoffhalbzeuge, prüft diese auf Verwendbarkeit und lagert diese ein oder stellt sie für die Produktion auftragsgemäß bereit. Oft müssen diese Rohstoffe und Additive noch aufbereitet und weiterverarbeitet werden. Dazu nutzt die Fachkraft technische Unterlagen und berechnet zB anhand von Rezepturen die Mischungen von Rohstoffen und Additiven, welche gemischt und homogenisiert sowie weiterverarbeitet werden.

2. Bearbeitungstechnikund Faserverbundtechnik

Die Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik bereitet gemäß den anstehenden Aufträgen und den auszuführenden Arbeiten zB Handwerkzeuge, Maschinen, Formen und Werkzeuge vor, prüft vor dem Einsatz deren Sicherheit durch Sicht- und Funktionskontrollen und setzt im Anlassfall geeignete Maßnahmen.

Um Kunststoffblockmaterialien, Kunststoffhalbzeuge (zB Platten, Rohre, Stangen, Glasmatten, Prepregs) oder Faserverbundprodukte spanend und spanlos zu bearbeiten, warm umzuformen und zu fügen (chemisch und thermisch) verwendet die Fachkraft Handwerkzeuge oder Maschinen, um geeignete Arbeitsverfahren auszuführen. Sie kennt Fügetechniken und stellt unlösbare und lösbare Verbindungen (Schrauben, Nieten, Schnapp- und Steckverbindungen, Pressen) mit geeigneten Werkzeugen her. Etwaige Bearbeitungsfehler erkennt und behebt die Fachkraft.

Neben dem manuellen Herstellen von Faserverbundprodukten durch Handlaminieren oder Vakuumverfahren, stellt sie Faserverbundprodukte auch maschinell her. Dazu reinigt, baut oder rüstet die Fachkraft Kunststoffmaschinen, um diese für die Herstellung von Faserverbundprodukten vorzubereiten. Je nach Art der betrieblich hergestellten Faserverbundprodukte und den zugehörigen Produktionsverfahren (wie Faser-Harz-Spritzen, Pultrusion [Strangzieh-Verfahren], Wickeln, Resin Transfer Moulding [RTM, Spritzpressen], Sheet Molding Compound [SMC, Heißpressverfahren], Fiber-Placement, Prepreg /Autoklav, Gelcoat-Applikation [zB Airless] sowie Verfahren zur Herstellung von Organoblechen) bedient und überwacht die Fachkraft nach dem Anfahren der Produktion die betriebsspezifischen Kunststoffmaschinen, um einen sicheren und störungsfreien Betrieb sicher zu stellen und erfasst, interpretiert und dokumentiert dabei betriebsspezifische Prozessdaten. Die Fachkraft bereitet für die Produktion Formen oder Werkzeuge vor und führt nach Produktionsende einfache Wartungsarbeiten an Formen oder Werkzeugen aus. Störungen an Kunststoffmaschinen beseitigt sie, auch mittels einfacher Montage- und Demontagearbeiten, fachgerecht und sicher. Darüber hinaus bedient sie auch die betriebsspezifischen Einrichtungen zum Veredeln (zB UV/Ozon-Vorbehandlung, Polieren, Gravieren, Metallisieren, Bedrucken, Laserbeschriften, Lackieren) der betrieblichen Faserverbundprodukte, um gewünschte Effekte oder Eigenschaften zu erreichen. Nach der Kontrolle der Faserverbundprodukte bearbeitet die Fachkraft diese manuell oder maschinell nach und finalisiert sie.

3. Produktions-und Prozessmanagement

Die Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik erkennt, wie die Logistikprozesse von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung die Produktion beeinflussen, stellt den Materialfluss in der Produktion sicher und optimiert diesen. Im Rahmen des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems verwendet die Fachkraft unterschiedliche Prüfmittel, um Zwischenprodukte und Endprodukte (auch optisch) anhand vorgegebener Prüfmerkmale zu prüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Darüber hinaus wirkt sie aber auch bei fachbezogenen mechanischen, thermischen oder akustischen Prüfungen mit, um insbesondere Faserverbundprodukte zu prüfen.

 

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:

1. Arbeitenimbetrieblichenundberuflichen Umfeld

Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.

2. Qualitätsorientiertes,sicheresundnachhaltiges Arbeiten

Die Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.

3. Digitales Arbeiten

Die Fachkraft im Lehrberuf Faserverbundtechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

 

Schlagworte

Sichtkontrolle, Schnappverbindung, Montagearbeit, Produktionsmanagement, Aufbauorganisation

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2024

Gesetzesnummer

20012625

Dokumentnummer

NOR40262836

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