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§ 3 Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.5.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 3.

Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2024

Gesetzesnummer

20012585

Dokumentnummer

NOR40262027

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